Unfall- und Schadenersatzrecht

Unsere Kanzlei bearbeitet Schadenersatzfälle sowohl aus vertraglicher Haftung als auch aus außervertraglicher Haftung. Falls möglich versuchen wir die Streitfälle mit der Gegenseite ohne Gerichtsverfahren gütlich zu lösen. Sollte es jedoch erforderlich sein, setzen wir die Schadenersatzansprüche gerichtlich durch.

Unsere Dienstleistungen umfassen u. A. die Geltendmachung von:

  • Schadenersatz bei Vermögensschäden
  • Schadenersatz bei Personenschäden
  • Schadenersatz bei Verkehrsunfällen
  • Schadenersatz bei Sport- und Freizeitunfällen
  • Schadenersatz bei Arzthaftung
  • Schadenersatz aufgrund von Haftung der öffentlichen Verwaltung
  • Schadenersatz bei Schäden, die durch Tiere verursacht werden
  • Verwahrer-Haftung
  • Schadenersatz bei Arbeitsunfällen
  • Schadenersatz bei Produktmängeln

Erbrecht

Im italienischen Erbrecht ergeben sich sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der testamentarischen Erbfolge viele Rechtsfragen, umso mehr bei Erbschaften mit internationalen Berührungspunkten. Aufgrund der geographischen Lage haben wir häufig mit Erbschaften zu tun, die einen Bezug zu den europäischen Nachbarländern, insbesondere zu Österreich, der Schweiz und Deutschland, aufweisen (Verordnung (EU) Nr. 650/2012).

Wir unterstützen Sie bei der Abfassung von Testamenten und beantworten Ihre Fragen zur Annahme der Erbschaft, zu Erbschaftsquoten, Vermächtnissen und Pflichtteilen. Sie können uns auch beauftragen, die Erbschaftsmeldung durchzuführen, einen Erbschein zu beantragen und Grundbuchsanträge zu stellen.

Können Erbstreitigkeiten nicht außergerichtlich oder bei einer Mediation gelöst werden, vertreten wir Sie in Gerichtsverfahren bei:

  • Pflichtteilsverletzung und Anfechtung von Schenkungen oder testamentarischen Verfügungen
  • Klage auf Ausgleichung
  • Anfechtung von gefälschten Testamenten
  • Klage auf Teilung der Erbmasse

Durch die Mitgliedschaft im Netzwerk NDEEX („Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e. V.“) sind wir Teil eines europaweiten Netzwerks von Erbrechtsexperten und in der Lage, auch grenzübergreifende Probleme im Bereich des Erbrechts zu lösen.

Vertragsrecht

Wir beraten Sie bei Vertragsverhandlungen, insbesondere auch bei solchen mit internationalem Bezug. Dabei arbeiten wir mit Spezialisten aus ganz Europa zusammen.

Wir bieten außergerichtliche und gerichtliche Vertretung für Unternehmen, Konsumenten und Freiberufler, prüfen die Gültigkeit und Wirksamkeit von Verträgen, schützen die Rechte unserer Klienten bei mangelnder Vertragserfüllung und machen gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend.

Immobilien- und Baurecht

Mit Sorgfalt und Kompetenz begleiten wir unsere Klienten beim rechtlichen Schutz ihres Eigentums sowie bei der Einräumung, Durchsetzung und Ersitzung von Dienstbarkeiten.

Wir machen Ihre Ansprüche aufgrund von Baumängeln oder Bauschäden geltend.

Die Führung einer Besitzschutzklage kann bei Besitzstörung oder Entziehung des Besitzes notwendig sein. Bei Bedarf kann eine Klage auf Unterlassung einer Bauführung oder eine Klage wegen eines drohenden Schadens sowie eine Klage auf Ersitzung eines dinglichen Rechts eingereicht werden.

Mietrecht

Unsere Beratung bei der Verfassung von Miet- und Pachtverträgen gründet auf jahrelanger Erfahrung. Durch die Beiziehung einer Rechtsberatung in dieser Phase können oftmals künftige Streitigkeiten und Prozesse verhindert werden.

Sollte es trotzdem zu Rechtsstreitigkeiten mit Vertragspartnern aus Miet- oder Pachtverhältnissen kommen, können wir Ihnen gerne bei Mediations- und Gerichtsverfahren beistehen.

Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei unterstützt und berät sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer bei Fragen zum Arbeitsrecht und zur Vorsorge (Kündigungsschutz, unrechtmäßige Entlassung, Disziplinarmaßnahmen, Lohnstreitigkeiten, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Krankheiten).

Agrarrecht und geschlossene Höfe

Erfahrung hat unsere Kanzlei im Bereich des landwirtschaftlichen Vorkaufsrechts von Anrainern und Pächtern. Um Überraschungen zu vermeiden, ist es für Verkäufer von landwirtschaftlichen Liegenschaften zielführend, diese Problematik bereits vor Abschluss des Vorvertrages von kompetenter Seite überprüfen zu lassen. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Verfassung eines landwirtschaftlichen Pachtvertrages behilflich.

Das in Südtirol geltende Rechtsinstitut des “geschlossenen Hofes” (Landesgesetz vom 28.11.2001, Nr. 17) fällt ebenso in unser Beratungsspektrum. Zu sämtlichen Aspekten dieses Instituts (Hofübernahme, Erbschaftsregelungen, Abtrennung bzw. Zuschreibung von Liegenschaften, Vorkaufsrecht usw.) können Sie sich an unsere Kanzlei wenden.

Grundbuchrecht

Eine Besonderheit des in Südtirol geltenden Immobilienrechts stellt das Grundbuchsystem dar. Wir geben Ihnen Auskunft über die aus dem Grundbuch ersichtliche eigentumsrechtliche Beschaffenheit Ihrer Immobilie und können die für die Richtigstellung notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten.